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ein WIldbach im Bezirk Melk mit grün bewachsener Uferböschung

Wildbachbegehung

Schutz für die Bevölkerung

Innerhalb von kurzer Zeit können sich selbst kleine Wildbäche bei Starkregen zur Bedrohung entwickeln und in Ufernähe gelagerte Gegenstände mit sich reißen.

Der GVU Melk hat sich, in Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse und den dazugehörenden enormen Abflussmengen, dazu entschlossen für die Gemeinden des Bezirkes den Dienst der „Wildbachbegehung“ anzubieten – eine Begehung und Kontrolle des gesamten Bachlaufes inkl. Dokumentation allfälliger Mängel. Es ist eine wichtige Maßnahme um Vorkehrungen für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Bauwerke zu treffen.

Die im Forstgesetz geregelte Auflage einer jährlichen Begehung der Wildbäche gewinnt durch immer extremer werdende Wetterverhältnisse und klimatische Veränderungen an Aktualität und Dringlichkeit. Zur Schadensprävention ist nicht nur die Überprüfung der Bachläufe selbst, sondern in den gelben und roten Zonen des Gefahrenzonenplanes auch jene aller vom Menschen verursachten potenziellen Gefahren notwendig. So könnten ungesicherte Holzlager, Siloballen, Staudenschnitt oder durch den Bachlauf führende Zäune im Ernstfall katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen.

gefährliche

Übelstände

  • Holzablagerungen oder sonstige Ablagerungen im Bachbett oder am Ufer oberhalb von Siedlungsgebieten, sofern zu erwarten ist, dass diese nicht vorher aufgehalten werden (z.B. durch Wildholzrechen)
  • Holzablagerungen oder sonstige Ablagerungen im Bachbett oder am Ufer oberhalb von asphaltierten Straßen, da diese ein hohes Unfallrisiko für Verkehrsteilnehmer mit höherer Geschwindigkeit (Autos) darstellen, sobald sie auf die Straße gelangen. Oberhalb enger Durchlässe sind auch relativ kleine Äste relevant, da diese engen Rohre schnell verklausen.
9 Rundballen in weißer Silage-Folie, die in der Nähe einer Bachböschung auf der grünen Wiese liegen

Kleine Ursache, große Wirkung

Egal ob Bretter oder Siloballen. Bei Hochwasserlage werden Gegenstände in Ufernähe vom Wasser mitgerissen und können Brücken, Durchlässe und Rohre verstopfen und so massive Schäden verursachen.

Wildbäche im Bezirk Melk

Sie finden in der nachfolgenden Aufstellung gemeindeweise die Wildbäche angeführt. Nicht jede Gemeinde weist Wildbäche auf – ob ein Gerinne als Wildbach gilt, wird von der NÖ Landesregierung (Wildbachverbauung) festgelegt.
Wenn ein Grundstück an einen dieser Bäche grenzt, kann es sein, dass sich – wie oben gezeigt – so genannte Übelstände im oder am Bach befinden.
Ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und zum Katastrophenschutz in Ihrer Gemeinde ist die Erfassung und Dokumentation bzw. Veranlassung zur Entfernung dieser Übelstände. Auch nach Stürmen und Unwettern sollten Bachläufe kontrolliert werden.

Tipp
Es gibt regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen, besonders bei biogenen Abfall. Die genauen Handhabungen am Wohnort können bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.