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schwarze Tonne für Restmüll

Müllgebühr

Abfallwirtschaftsabgabe

Die Abfallwirtschaftsgebühr, oder umgangssprachlich Müllgebühr, wird jedem Liegenschaftseigentümer mit darauf errichtetem abgabepflichtigen Gebäude in Niederösterreich vorgeschrieben.

Die Müllgebühr ist an das jeweils bereitgestellte Restmüllvolumen angepasst. Im gesamten Bezirk Melk wird für die Entleerung der Restmülltonnen die selbe Gebühr in Rechnung gestellt. Das bietet Fairness für die Bürger aller Gemeinden, unabhängig von der jeweiligen Infrastruktur.

Im Bezirk Melk werden 2 Behältergrößen zur Entleerung der Hausmülltonnen angeboten: 240 l und 1100 l.

Mehr als nur die

Restmülltonne

Über die Müllgebühr wird nicht nur die Entleerung der Retmülltonne abgedeckt, sondern auch die notwendige Infrastruktur für die Entsorgung geschaffen.

Der Betrieb der Wertstoffzentren kann nicht nur von den Einnahmen aus den Wertstoffen abgedeckt werden. Auch hier fließt ein Teil der Abgaben mit ein.

Auch die Altlastensanierungsabgabe und die Sperrmüll-Hausabholung sind Teil der Gebühr.

Lager für Mülltonnen mit  einigen Stapeln aus 240 Liter Behältern mit schwarzem Tonnenkörper
Tipp
Es gibt regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen, besonders bei biogenen Abfall. Die genauen Handhabungen am Wohnort können bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.

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