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Kanalanschluss

Abgabe

Für dan Anschluss an das Kanalnetz fallen Gebühren an. Diese werden im Regelfall von der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben. Einige unserer Mitgliedsgemeinden haben die Vorschreibung und Einhebung dieser Gebühr übertragen.

Der Gemeindeverband Melk übernimmt in diesen Fällen die Vorschreibung und Einhebung und leitet die Abgaben abzüglich der Bearbeitungsgebühr an die Gemeinden weiter.

Das spart Ressourcen und bieten allen Gemeindebürgern eine einheitliche und faire Behandlung auf Grund der rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Gesetze und Verordnungen.

  • Flächenberechnung

    Die zur Berechnung herangezogene „größte bebaute Fläche“ bezieht sich auf die Außenmaße des Gebäudes, nicht auf die Wohnfläche

  • NÖ Kanalgesetz

    Das NÖ Kanalgesetz trifft die gebühren- bzw. abgabenrechtlichen Bestimmungen, wenn die Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde erfolgt.

Tipp
Es gibt regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen, besonders bei biogenen Abfall. Die genauen Handhabungen am Wohnort können bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.

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