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Das Bild zeigt einen dunkelgrünen GVU-Container mit 35 m<sup>3</sup> im Sonnenuntergang

Was wird in den WSZ übernommen?

Haushaltsähnliche Abfälle

Die Wertstoffzentren sind zur Entsorgung von Abfällen aus Haushalten und haushaltsähnliche Abfälle errichtet worden.

Ein Großteil der Wertstoffe kann kostenfrei abgegeben werden. Allfällige Entsorgungskosten werden über die Müllgebühren mit abgedeckt. 

Einige wenige Abfälle werden kostenpflichtig übernommen. Die Gebühren sind direkt im WSZ bar zu bezahlen.

Die Abgabe von gefallenen Heimtieren ist rund um die Uhr – auch außerhalb der Öffnungszeiten – an den 7 TKB-Standorten im Bezirk Melk möglich.

Die TKB-Container sind vor dem WSZ-Gelände platziert und lassen sich per Telefonanruf öffnen.

Kostenlose Abgabe von

Wertstoffen

  • Atspeisefett und –öl (Nöli)
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Batterien/Akkus (Pole abkleben!)
  • Elektro-Altgeräte (EAG)
  • CD´s und DVD´s
  • Eisenschrott
  • Feuerlöscher (beim Personal melden)
  • Fensterglas
  • Folien
  • Gasflaschen (beim Personal melden)
  • Gasentladungslampen
  • Hartkunststoff
  • Holz
  • Kanister, leer
  • Kartonagen
  • Kühl- und Klimageräte
  • EPS (Styropor)
  • Problemstoffe
  • Röntgenbilder
  • Siloplanen
  • Sperrmüll max. 2 m³/Tag/Haushalt
  • Textilien und Schuhe (gebrauchsfähig)
  • Toner und Tintenpatronen
  • uvm.
Wertstoffzentrum Pöchlarn aus Sicht von der Auffahrtsrampe. Im Vordergrund stehen die typischen grünen 35 m³ Container des GVU Melk

Kostenpflichtig

  • Asbestzement (z.B. Eternit) € 9/100 l
  • Bahnschwellen€ 5 /lfm
  • Bauschutt rein€ 3/100 l
  • Bauschutt unverwertbar€ 4/100 l
  • Grün- und Grasschnitt€ 1 /100 l
  • Mineralwolle (luftdicht verp.)€ 4/100 l
  • Reifen bis 70 cm (27“) * € 5 /Stk.
  • Reifen bis 130 cm (51“) * € 20 /Stk.
  • Reifen > 130 cm * € 50 /Stk.
    *Aufschlag pro Felge € 5/Stk.
  • Restmüll€ 4 /100 l
  • Wurzelstöcke ab Ø 30 cm: € 50 /m³
  • Big Bags, Saatgut- und Baumaterialsäcke (als Restmüll) € 4/100 l
  • XPS (Styrodur) € 4/100 l

Betriebs- und Hausordnung

  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Das Personal entscheidet über die Art und Zulässigkeit der Entsorgung, hat ausschließlich beratende Funktion, ist nicht für die Entladung zuständig und ist befugt Platzverweise zu erteilen.
  • Die Entsorgung/Entladung muss entsprechend den Anweisungen des Personals vom Anlieferer
    durchgeführt werden.
  • Am Gelände gilt die StVo.
  • Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenz-ung von 10 km/h für alle Fahrzeuge.
  • Das Befahren und Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
  • Keine Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten (außer TKB).
  • Sehr Sperrige Altstoffe müssen vom Anlieferer zerkleinert werden.
  • Es werden nur die angeführten Abfallarten entgegen genommen.
  • Die Bezahlung erfolgt in bar beim Personal direkt bei der Übernahme.
  • Keine Ausgabe/Entnahme von bereits abgegebenen Wertstoffen!
  • Es ist verboten, Kunden vor oder am Gelände bezüglich der Herausgabe von Altstoffen anzusprechen oder in einer anderen Form am Gelände zu verweilen, um Wertstoffe zu sammeln.
  • Ablagerungen am oder vor dem Gelände werden zur Anzeige gebracht.
  • Bei Zuwiderhandeln wird Anzeige erstattet.
  • Wir möchten auf die aktive Videoüberwachung des WSZ-Areals hinweisen.
  • Vorsortieren

    Wer seine Wertstoffe schon daheim beim Beladen richtig vorsortiert, spart vor Ort Zeit und im besten Fall sogar Geld!

  • Keine Großmengen

    Bitte bringen Sie pro Öffnungstag max. 2 m³ Wertstoffe ins Sammelzentrum. Wir behalten uns vor größere Anlieferungen abzuweisen.

  • Barzahlung bei Abgabe

    Aktuell ist nur die direkte Barzahlung in den WSZ möglich. Eine nachträgliche Verrechnung oder Bezahlen mit Karte ist nicht vorgesehen.

  • Photovoltaik / Heimspeicher

    PV-Paneele und Strom-Heimspeicher gelten nach der Elektro-Altgeräte-Verordnung generell als gewerbliche Geräte und werden NICHT übernommen!

Tipp
Es gibt regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen, besonders bei biogenen Abfall. Die genauen Handhabungen am Wohnort können bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.

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